Formulare/Anträge

Willkommen in unserem Download-Bereich für Formulare und Anträge. Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente, um Ihre Anliegen schnell und unkompliziert zu bearbeiten.

So funktioniert’s:

      1.   Wählen Sie das passende Formular: Unser Angebot umfasst eine Vielzahl von Anträgen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Von allgemeinen Kontaktformularen bis hin zu speziellen Anträgen – wir haben das richtige Dokument für Sie.

      2.   Einfach herunterladen: Laden Sie das gewünschte Formular als PDF herunter und füllen Sie es bequem am Computer.

      3.   Rücksendung: Schicken Sie das ausgefüllte Formular entweder per Post, per E-Mail oder reichen Sie es persönlich bei uns ein.

Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen oder Fragen zu bestimmten Anträgen haben, steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

wir möchten Sie über eine Änderung im Waffengesetz und eine sich daraus ergebene Änderung im Ablauf der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen informieren.

Am 01. Januar 2026 ist die Übergangsfrist bezüglich der Bescheinigungen für den Waffenerwerb bzw. den Fortbestand des Bedürfnisses ausgelaufen. Bisher war es den Kreisschützenverbänden möglich, Bedürfnisbescheinigungen eigenständig zu bearbeiten und zu bestätigen. Nach Mitteilung durch das Bundesministerium des Innern vom 23. Januar 2026 ist es ab 2026 nur noch anerkannten Dachverbänden und ihren angegliederten Teilverbänden erlaubt, Bescheinigungen zu befürworten.

Nach Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ist per Definition der Deutsche Schützenbund der anerkannte Dachverband und der Niedersächsische Sportschützenverband ein angegliederter Teilverband. Kreisschützenverbände sind danach keine angegliederten Teilverbände des Deutschen Schützenbundes. Den Kreisschützenverbänden ist es daher leider nicht mehr möglich, Bescheinigungen eigenständig zu bearbeiten.

Für den Bereich des NSSV ist das Antragsverfahren geändert worden. Sämtliche Bescheinigungen für waffenrechtliche Erlaubnisse nach § 14 Abs. 3, 4, 5 und 6 WaffG (Gelbe WBK, Grüne WBK, Fortbestand des Bedürfnisses 24 Monate) werden ab sofort nur noch durch den NSSV bearbeitet. Die zugehörigen Vordrucke sind auf der NSSV-Homepage (https://nssv.de/recht/waffenrecht/formulare-bedürfnisbescheinigung) aktualisiert worden.

Am Umfang und den einzureichenden Unterlagen ergeben sich keine Änderungen gegenüber den früheren Anträgen. Nachweise (bspw. Waffensachkunde, Waffenbesitzkarten, Schießbuchauszüge) werden weiterhin benötigt und müssen mit den Anträgen in Kopie eingereicht werden. Nach der Antragstellung durch den Sportschützen bzw. die Sportschützin und Bestätigung durch den Verein erfolgt die Weiterleitung des Antrages direkt an den NSSV.  Für die Bearbeitung der Anträge erhebt der NSSV eine Gebühr, welche per Überweisung durch den Antragsteller zu entrichten ist. Bearbeitete Anträge erhält der Antragsteller direkt durch den NSSV zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre NSSV-Geschäftsstelle

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